Erzgebirgskreis: Geschichte
Im Rahmen der Verwaltungsreform der Landesbehörden erfolgte zum 1. August 2008 eine Sächsische Kreisreform, bei der die Landkreise Aue-Schwarzenberg, Annaberg, Stollberg und Mittlerer Erzgebirgskreis mit ihren zu diesem Zeitpunkt insgesamt 28 Städten sowie 43 Gemeinden zu einem Erzgebirgskreis zusammengelegt wurden.
Als Kreissitz wurde Annaberg-Buchholz am 23. Januar 2008 bestätigt. Daneben meldete auch die Stadt Aue Anspruch auf den Kreissitz an und wandte sich mit einem Antrag auf kommunale Normenkontrolle an den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, um gegen die Bestimmung von Annaberg-Buchholz als Sitz des Landratsamtes vorzugehen. Am 27. Juni 2008 verwarf der Verfassungsgerichtshof den Antrag der Stadt Aue.
Um den ehemaligen Kreisstädten einen Ausgleich für den Verlust des Kreissitzes zu bieten, wurde es ihnen, wie auch anderen Städten bei früheren sächsischen Kreisgebietsreformen, ermöglicht, sich ohne die eigentlich nötige Mindesteinwohnerzahl zur Großen Kreisstadt ernennen zu lassen. Zudem wurden auch nach der Reform Standorte verschiedener Referate und Abteilungen des neu gebildeten Landkreises sowohl in Aue als auch in Marienberg und Stollberg belassen, ihre Funktion als Verwaltungszentren mit entsprechenden Arbeitsplätzen und Kaufkraft gesichert sowie kurze Wege für die Bürger erhalten.