Landkreis Fürstenfeldbruck: Geschichte
=== Landgericht ===
Das Gebiet des heutigen Landkreises Fürstenfeldbruck gehört schon lange zu Bayern. Der Landkreis als Verwaltungseinheit entstand aber erst Anfang des 19. Jahrhunderts, als die beiden Landgerichtsbezirke Dachau und Landsberg errichtet wurden. Aus Teilen dieser beiden Landgerichte wurde am 29. Oktober 1823 das eigenständige Landgericht Bruck gebildet. Es gehörte zum Isarkreis, der 1838 den Namen Oberbayern erhielt.
Das Bezirksamt Bruck folgte am 1. Juli 1862 dem flächengleichen Landgericht älterer Ordnung Bruck.
Am 6. August 1908 wurde das Bezirksamt Bruck offiziell in Bezirksamt Fürstenfeldbruck umbenannt.
Am 1. Januar 1939 wurde wie sonst überall im Deutschen Reich die Bezeichnung Landkreis eingeführt. So wurde aus dem Bezirksamt der Landkreis Fürstenfeldbruck.
Am 1. August 1952 wurde der Gemeindeteil Gröbenzell aus der Stadt München in den Landkreis Fürstenfeldbruck umgegliedert und mit Teilen von drei weiteren Gemeinden zur neuen Gemeinde Gröbenzell zusammengefasst.
Im Zuge der Gebietsreform gab der Landkreis Fürstenfeldbruck am 1. Juli 1972 mehrere Gemeinden an benachbarte Landkreise ab:
Die Gemeinde Ebertshausen wechselte in den Landkreis Dachau.
Die Gemeinden Geltendorf und Hausen bei Geltendorf wechselten in den Landkreis Landsberg am Lech.
Die Gemeinden Baierberg, Eresried, Hausen bei Hofhegnenberg, Hofhegnenberg und Steindorf wechselten in den Landkreis Aichach-Friedberg, der zunächst noch bis zum 1. Mai 1973 Landkreis Augsburg-Ost hieß.
Der Landkreis Fürstenfeldbruck gewann von 1988 bis 2008 knapp 27.000 Einwohner hinzu bzw. wuchs um ca. 15 %. Zwischen 1988 und 2018 wuchs der Landkreis von 175.037 auf 219.320 um 44.283 Einwohner bzw. um 25,3 %.
Der Osten des Landkreises hat aufgrund der Nähe zu München einen städtischen Charakter, der Westen ist eher ländlich strukturiert.
Die Einwohnerzahlen ab 1840 beziehen sich auf den Gebietsstand vom 25. Mai 1987:
Gemäß dem Zensus 2022 waren 37,5 % der Einwohner katholisch, 12,1 % evangelisch, und 50,4 % waren konfessionslos, gehörten einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder machten keine Angabe.