Landkreis Gifhorn: Geschichte
Die Geschichte einer als „Landkreis Gifhorn“ bezeichneten Verwaltungseinheit beginnt mit einer preußischen Verwaltungsreform am 1. April 1885. Die Vorgänger dieses Territoriums konnten allerdings zum Teil auf eine jahrhundertelange Geschichte zurückblicken.
Zu dem 1885 gebildeten Kreis Gifhorn gehörten im Wesentlichen der Süden und die Mitte des heutigen Kreises, wobei der Grenzverlauf vor allem im Südosten anders war als heute. Verwaltungssitz war bereits 1885 Gifhorn. Mit Verordnung vom 1. August 1932, die am 1. Oktober 1932 in Kraft trat, wurde der gleichfalls 1885 gegründete Kreis Isenhagen dem Kreis Gifhorn angeschlossen. Damit kam das weitflächige Gebiet des Nordkreises um Wittingen und Hankensbüttel hinzu, außerdem wurden die beiden Enklaven Heßlingen (mit Schloss Wolfsburg) und Hehlingen vom Landkreis Gardelegen übernommen.
Als die Stadt Wolfsburg und das dortige Volkswagenwerk gegründet wurden, gehörten sie noch zum Landkreis Gifhorn. Zum 1. Oktober 1951 wurde Wolfsburg kreisfreie Stadt. Dennoch blieb der Landkreis Gifhorn mit 1604,69 km² einer der damals großflächigsten Landkreise der Bundesrepublik Deutschland.
Während im Kreisgebiet 1821 nur 31.940 Menschen gelebt hatten, ist diese Zahl auf 44.324 (1871), 55.236 (1904) und 65.739 (1939) sowie 119.281 Einwohnern (1950) gestiegen, darunter 52.075 durch Flucht, Vertreibung und Zuwanderung.
Der Gebietsstand des Kreises änderte sich abermals durch die Gebietsreform in Niedersachsen. Zunächst wurden am 1. Juli 1972 im Rahmen des Wolfsburg-Gesetzes die Stadt Fallersleben sowie zehn weitere Gemeinden des nordwestlichen Hasenwinkels in die Stadt Wolfsburg eingegliedert. Gleichzeitig schied auch die Gemeinde Essenrode aus dem Landkreis Gifhorn aus und wurde in die Gemeinde Lehre im damaligen Landkreis Braunschweig eingegliedert. Im Südosten des Landkreises erfolgte hingegen ein Gebietszuwachs durch die Umgliederung der Gemeinden Bergfeld, Parsau, Rühen und Tiddische aus dem Landkreis Helmstedt in den Landkreis Gifhorn.
Weitere Gebietsänderungen brachten das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Braunschweig/Wolfenbüttel/Helmstedt/Peine/Salzgitter sowie das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Gifhorn am 1. März 1974: …