Landkreis Landshut: Geschichte
=== Landgerichte ===
Das Gebiet des Landkreises Landshut gehörte schon sehr früh zu Bayern. 1803 wurden die Landgerichte Landshut und Vilsbiburg errichtet, die zum Isarkreis gehörten und sowohl Verwaltungs- als auch Justizaufgaben erfüllte. 1809 wurde die Stadt Landshut eine kreisunmittelbare Stadt. 1838 musste das Landgericht Vilsbiburg einige Gemeinden an das neu errichtete Landgericht Dingolfing abgeben. Ferner entstand das Landgericht Rottenburg an der Laaber. Sie alle kamen zum Unterdonaukreis, der gleichzeitig in Niederbayern umbenannt und dessen Sitz von Passau nach Landshut verlegt wurde. 1857 wurde das Landgericht Mainburg neu errichtet.
Das Bezirksamt Landshut übernahm im Jahr 1862 die Verwaltungsaufgaben vom flächengleichen Landgericht älterer Ordnung Landshut. Ebenso wurden die Landgerichte Mainburg und Rottenburg a.d.Laaber zum Bezirksamt Rottenburg a.d.Laaber zusammengefasst, während das Bezirksamt Vilsbiburg von der Fläche her dem Landgericht Vilsbiburg entsprach.
1901 wurde in Mainburg ein eigenes Bezirksamt errichtet.
Am 1. April 1928 trat das Bezirksamt die Gemeinden Achdorf und Berg an die Stadt Landshut ab.
Am 1. Januar 1939 wurde wie sonst überall in Bayern die Bezeichnung Landkreis eingeführt. So wurden aus den Bezirksämtern die Landkreise Landshut, Mainburg, Rottenburg a.d.Laaber und Vilsbiburg.
Am 1. Januar 1972 trat der Landkreis die Gemeinde Münchnerau an die kreisfreie Stadt Landshut ab.
Bei der Gebietsreform in Bayern wurde der Landkreis am 1. Juli 1972 deutlich vergrößert. Neu zum Landkreis kamen
alle Gemeinden des aufgelösten Landkreises Vilsbiburg bis auf die Gemeinden Dirnaich, Frontenhausen, Hölsbrunn und Rampoldstetten
die Stadt Rottenburg an der Laaber sowie die Gemeinden Andermannsdorf, Egg, Hebramsdorf, Högldorf, Hofendorf, Hohenthann, Holzhausen, Inkofen, Kläham, Münster, Niedereulenbach, Niederhornbach, Oberergoldsbach, Oberhatzkofen, Oberlauterbach, Oberotterbach, Oberroning, Pattendorf, Pfaffendorf, Pfeffendorf, Pfeffenhausen, Piegendorf, Rainertshausen, Schmatzhausen, Stollnried und Türkenfeld aus dem aufgelösten Landkreis Rottenburg an der Laaber
die Gemeinden Bayerbach bei Ergoldsbach, Ergoldsbach, Greilsberg, Langenhettenbach, Neufahrn in Niederbayern, Prinkofen und Winklsaß aus dem aufgelösten Landkreis Mallersdorf sowie
die Gemeinden Martinszell, Obermünchen und Obersüßbach aus dem aufgelösten Landkreis Mainburg.
Der Landkreis Landshut seinerseits gab die Gemeinde Schönbrunn an die Stadt Landshut ab.
Die Verwaltung hatte ihren Sitz in der kreifreien Stadt Landshut. Der Kreistag beschloss in seiner konstituierenden Sitzung nach der Gebietsreform im Jahr 1972, eine Verlegung des Landratsamts eines Tages in den Landkreis.
Am 1. Juli 1974 trat der Landkreis auch die Gemeinde Frauenberg an die kreisfreie Stadt Landshut ab. Am 1. Mai 1978 wechselte die Gemeinde Bruckberg aus dem Landkreis Freising in den Landkreis Landshut. Gleichzeitig gab der Landkreis die Gemeinde Felizenzell an den Landkreis Mühldorf am Inn ab, die dort nach Buchbach eingemeindet wurde.
Da das Landsratsamt zunehmend durch viele ausgelagerte Bereiche auf mehrere Standorte verteilt war und weiterhin Platzmangel herrschte, beschloss der Kreistag 2017 in einem Grundsatzbeschluss, den Sitz nach Essenbach zu verlegen und dort ein neues Landratsamt zu bauen. Durch Verordnung des Bayerischen Ministerpräsidenten wurde der Sitz der Kreisverwaltung zum 1. Mai 2025 nach Essenbach verlegt. …