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Landkreis Bamberg: Geschichte

Landkreis Bamberg: Geschichte

Als das Gebiet um Bamberg bayerisch wurde, hatte es bereits achthundert Jahre Geschichte unter dem Hochstift Bamberg hinter sich. Zu der kirchlichen Herrschaft, symbolisiert durch den Krummstab, sagte man, dass es unter dem krummen Stab gut zu leben sei:

Dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 fiel fast das gesamte Kirchengut zum Opfer. Der bayerische Kurfürst Max Joseph IV. schrieb am 23. August 1802 dem letzten Fürstbischof Christoph Franz von Buseck, dass er Bamberg, Kronach und Forchheim besetzen werde. Der Fürstbischof drückte sein tiefes Bedauern aus, sicherte aber auch zu, dass kein Widerstand geleistet werde. So marschierten bayerische Truppen am 3. November 1802 ins Bamberger Gebiet ein, das am 22. November für bayerisch erklärt wurde.

Landgerichte lösten die bisherigen bischöflichen Ämter ab. Zum Landgericht Bamberg am rechten Regnitzufer kamen die Gemeinden Memmelsdorf, Hallstadt und Scheßlitz, dazu noch die Orte um Altendorf, Buttenheim und Hirschaid. Das Landgericht Bamberg am linken Regnitzufer vereinigte Schlüsselau, Burgebrach und Teile von Hallstadt wieder. 1810 schließlich wurde Ebrach im Zuge der Grenzregulierung mit dem Großherzogtum Würzburg bayerisch.
Das Gemeindeedikt von 1818 stellte die kommunale Selbstverwaltung teilweise wieder her und ermöglichte die Bildung von Distriktsgemeinden als temporäre Zweckverbände. Die Revolution von 1848 hob die Herrschaftsrechte der Adelsfamilien über die Gemeinden auf. Betroffen waren hiervon die Patrimonialgerichte Reichmannsdorf, Lisberg, Trabelsdorf, Trunstadt, Walsdorf, Sassanfahrt, Buttenheim, Kirchschletten, Grasmannsdorf, Aschbach, Staffelbach und Burglesau.
Eine Art Landkreise gibt es in Bayern erst seit dem Jahr 1852. Damals wurden im rechtsrheinischen Bayern die Distriktsgemeinden, die Vorläufer der heutigen Landkreise, eingerichtet. Diese standen jedoch unter staatlicher Aufsicht und benötigten für wichtige Entscheidungen die Genehmigung der staatlichen Mittelinstanz. Eine echte Selbstverwaltung wurde erst im Jahr 1919 eingeführt.

1862 wurden Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden errichtet. Im Raum Bamberg entstanden die Bezirksämter Bamberg I und Bamberg II. Bamberg I umfasste die 1804 errichteten Landgerichte älterer Ordnung Bamberg am rechten Regnitzufer und Scheßlitz, Bamberg II umfasste die ebenfalls 1804 errichteten Landgerichte Bamberg am linken Regnitzufer und Burgebrach. Die neuen Landgerichte wurden mit Bamberg I und Bamberg II bezeichnet. Die Stadt Bamberg gehörte zu keinem Bezirksamt, weil sie bereits seit 1809 kreisunmittelbar war.
1879 wurden die Landgerichte Bamberg I und II zum Amtsgericht Bamberg II vereinigt, man unterschied jedoch weiterhin zwei Teilbezirke, Amtsgericht Bamberg II, Erster Teil (Osthälfte) und Amtsgericht Bamberg II, Zweiter Teil (Westhälfte). Die kreisunmittelbare Stadt Bamberg bildete ab 1879 das Amtsgericht Bamberg I. 1903 wurden beide Amtsgerichte zum Amtsgericht Bamberg vereinigt.
Am 1. Oktober 1929 wurde das 1862 errichtete Bezirksamt Bamberg I aufgelöst und seine Gemeinden dem Bezirksamt Bamberg II angegliedert, das fortan nur noch Bezirksamt Bamberg hieß. 1932 wurden die Amtsgerichte Burgebrach und Scheßlitz aufgehoben und ihre Gemeinden überwiegend dem Amtsgericht Bamberg zugeteilt. …

von Fremdinhalte · Regionauts

Quelle: Text: Wikipedia – „Landkreis Bamberg“, Autorinnen und Autoren (Versionsgeschichte), CC BY-SA 4.0 · Foto: ermell, CC BY-SA 4.0 – Wikimedia Commons