Landkreis Donau-Ries: Geschichte
=== Landgerichte ===
Das heutige Kreisgebiet Donau-Ries gehörte vor 1800 großteils zum Fürstentum Oettingen und zur Reichsstadt Nördlingen. 1803 bzw. 1806 kam das Gebiet zu Bayern. 1803 wurde das Landgericht Monheim, 1805 das Landgericht Nördlingen und das Herrschaftsgericht Oettingen sowie 1807 das Landgericht Donauwörth eingerichtet. Sie gehörten ab 1808 zum Altmühlkreis bzw. Oberdonaukreis und ab 1810 zum Oberdonaukreis. 1809 wurde Nördlingen eine kreisunmittelbare Stadt. Ab 1838 gehörten alle Land- bzw. Herrschaftsgerichte zum Kreis Schwaben und Neuburg, dem heutigen Regierungsbezirk Schwaben. 1850 wurde auch Donauwörth eine kreisunmittelbare Stadt. 1852 wurde aus dem Herrschaftsgericht Oettingen das gleichnamige Landgericht gebildet. Die 1972 aus dem ehemaligen Landkreis Neuburg an der Donau eingegliederten Gemeinden südlich der Donau und östlich des Lech gehörten von 1803 bis 1879 zum Landgericht Rain.
Im Jahr 1862 entstand aus den Landgerichtsbezirken Donauwörth und Monheim der Bezirk Donauwörth, aus dem Landgericht Donauwörth das Stadt- und Landgericht Donauwörth und aus den Landgerichtsbezirken Nördlingen und Oettingen der Bezirk Nördlingen. 1879/80 wurde der Bezirk Donauwörth geringfügig verändert, indem sieben Gemeinden dem Bezirk Neuburg an der Donau angegliedert wurden. Der 1972 in den neuen Landkreis eingegliederte Bereich südlich der Donau und östlich des Lech gehörte von 1862 bis 1879 zum Bezirk Aichach und ab 1880 zum Bezirk beziehungsweise Landkreis Neuburg an der Donau.
Am 1. Januar 1939 wurde wie überall im Deutschen Reich die Bezeichnung Landkreis eingeführt. So wurden aus den Bezirksämtern die Landkreise Donauwörth und Nördlingen.
1940 wurden die kreisunmittelbaren Städte Donauwörth und Nördlingen in die Landkreise eingegliedert, doch wurde dies im Falle Nördlingens 1949 wieder rückgängig gemacht.
Im Rahmen der Gebietsreform in Bayern wurde am 1. Juli 1972 aus den folgenden Bestandteilen der neue Landkreis Nördlingen-Donauwörth gebildet:
Die bis dahin kreisfreie Stadt Nördlingen, die nach dem Verlust der Kreisfreiheit den Status einer Großen Kreisstadt erhielt
Alle Gemeinden des Landkreises Nördlingen
Alle Gemeinden des Landkreises Donauwörth mit Ausnahme der Gemeinden Ellgau und Nordendorf, die zum Landkreis Augsburg kamen sowie der Gemeinden Gundelsheim und Möhren, die zum Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Regierungsbezirk Mittelfranken kamen
Die Stadt Rain sowie die Gemeinden Bayerdilling, Bergendorf, Etting, Feldheim, Gempfing, Holzheim, Mittelstetten, Münster, Niederschönenfeld, Oberpeiching, Pessenburgheim, Riedheim, Sallach, Stadel, Staudheim, Unterpeiching, Wächtering und Wallerdorf aus dem Landkreis Neuburg an der Donau
Die Gemeinde Tapfheim aus dem Landkreis Dillingen an der Donau
Die Gemeinde Steinhart aus dem mittelfränkischen Landkreis Gunzenhausen
Am 1. Mai 1973 wurde der neue Landkreis in Landkreis Donau-Ries umbenannt. Vorläufiger Kreissitz war Nördlingen, aber 1973 wurde Donauwörth als Kreissitz festgelegt.
Am 1. Mai 1978 wechselte die Gemeinde Ensfeld aus dem Landkreis Donau-Ries in den Landkreis Eichstätt und wurde dort nach Mörnsheim eingemeindet. Am gleichen Tag wechselten die Gemeinden Ammerfeld und Emskeim in den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und wurden dort in die Marktgemeinde Rennertshofen eingegliedert.
Am 1. Januar 1998 wurde auch Donauwörth zur Großen Kreisstadt erklärt, da auch diese Stadt bis 1940 kreisfrei war. …