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Landkreis Deggendorf: Geschichte

Landkreis Deggendorf: Geschichte

=== Landgerichte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ===
Das Kreisgebiet Deggendorf gehört zu den altbayrischen Gebieten. Nach der Belehnung der Wittelsbacher mit dem Herzogtum Baiern begannen diese, eine Verwaltungs- und Gerichtsorganisation zu schaffen. Das Aussterben der Grafen von Bogen (1242) ermöglichte den Wittelsbachern die Gründung der Landgerichte Deggendorf und Hengersberg. Im Spätmittelalter entstanden die Landgerichte Natternberg und Osterhofen, im 17. und 18. Jahrhundert existierte zwischenzeitlich das Landgericht Winzer. Der jeweilige Landrichter bzw. Pfleger war für die Verwaltung und die Justiz (Hochgerichtsbarkeit über die Bewohner von Städten und die Grundholden von geistlichen und weltlichen Grundherren; zusätzlich niedere Gerichtsbarkeit über die Bauern, die im Rahmen der Grundherrschaft direkt den Wittelsbachern unterstanden) zuständig.

Als Baiern (nach 1806 Königreich; seit 1825 „Bayern“) um 1800 viele Gebiete hinzugewann, begann die Reform der Justiz sowie der Verwaltung. Neben Adeligen hatten jetzt auch Bürger die Möglichkeit, die Stelle eines Landrichters anzutreten, da die Qualifikation nun im Vordergrund stand. Die Landgerichte Deggendorf und Vilshofen wurden 1803 neu gebildet, 1838 erfolgte die Wiederherstellung der Landgerichte Osterhofen und Hengersberg. Den Landgerichten unterstanden die 1808 bzw. 1818 entstandenen Gemeinden. Mit der Säkularisation (1803: Aufhebung der geistlichen Grundherrschaften, z. B. der Klöster Niederaltaich und Metten) war auch die niedere Gerichtsbarkeit über deren einstige Untertanen auf den Staat (d. h. die Landgerichte) übergegangen. Weltliche Grundherren (u. a. in den Hofmarken Offenberg, Moos, Egg) konnten im Rahmen der Patrimonialgerichtsbarkeit die niedere Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt noch einige Jahrzehnte ausüben, ehe auch diese 1848 auf den Staat übergingen.
1852 erfolgte die Bildung von Distriktsgemeinden (Zusammenschlüsse von Gemeinden, um u. a. den Bau und den Unterhalt von Straßen sowie Krankenhäusern zu ermöglichen). So entstanden die Distriktsgemeinden Deggendorf, Hengersberg und Osterhofen, deren Zuschnitt dem jeweiligen Landgericht entsprach.
1862 erfolgte in Bayern die Trennung von Justiz und Verwaltung. Die einem Bezirksamtmann unterstehenden Bezirksämter waren für die Verwaltung zuständig, die bestehenden Landgerichte (1879 in Amtsgerichte umbenannt) für die Justiz. Das Bezirksamt Deggendorf wurde im Jahr 1862 durch den Zusammenschluss der Landgerichte Deggendorf und Hengersberg gebildet. Ebenso wurden die Landgerichte Osterhofen und Vilshofen zum Bezirksamt Vilshofen zusammengefasst. Die Distriktsgemeinden entsprachen weiterhin den Sprengeln der Land- bzw. Amtsgerichte.
1879 schied die Stadt Deggendorf aus dem Bezirk Deggendorf aus und wurde eine kreisunmittelbare Stadt. 1888 wurde der Markt Plattling zur Stadt erhoben. …

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Quelle: Text: Wikipedia – „Landkreis Deggendorf“, Autorinnen und Autoren (Versionsgeschichte), CC BY-SA 4.0 · Foto: APneunzehn74, CC0 – Wikimedia Commons