Landkreis Miesbach: Geschichte
Der Landkreis Miesbach setzt sich zusammen aus den historischen Gebieten der ehemaligen freien Reichsgrafschaft Hohenwaldeck, aus Teilen der ehemaligen Fürstabtei Tegernsee, aus dem Gebiet des Klosters Weyarn und der Grafschaft Valley sowie des ehemals zum Landgericht Aibling gehörenden Leitzachtales.
Grundlage war das 1803 begründete Landgericht Miesbach, das an die Stelle des Gerichtsbezirks der Grafschaft Hohenwaldeck trat. 1818 entstand aus dem Herrschaftsgericht Tegernsee das gleichnamige Landgericht. Beide Landgerichte gehörten zum Isarkreis, der 1838 in Oberbayern umbenannt wurde. In diesem Jahr wurde auch das Landgericht Aibling errichtet. Dafür musste das Landgericht Miesbach zwölf Gemeinden abgeben.
Das Bezirksamt Miesbach wurde im Jahr 1862 durch den Zusammenschluss der Landgerichte älterer Ordnung Miesbach und Tegernsee gebildet. Die Landgerichte als Gerichtsbehörden blieben bis 1879 bestehen und wurden dann in die Amtsgerichte Miesbach und Tegernsee umgewandelt.
Am 1. Januar 1939 wurde im Deutschen Reich die Bezeichnung Landkreis eingeführt. So wurde aus dem Bezirksamt der Landkreis Miesbach.
Bei der Gebietsreform wurde der Landkreis Miesbach am 1. Juli 1972 nur geringfügig verändert; die Gemeinde Otterfing des aufgelösten Landkreises Wolfratshausen wurde dem Landkreis Miesbach zugeordnet.
Zwischen 1988 und 2018 wuchs der Landkreis von 82.499 auf 99.726 Einwohner bzw. um 20,9 %.
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Gebietsstand vom 25. Mai 1987:
Der Landkreis ist von seiner Geschichte her überwiegend katholisch geprägt. Der Landkreis Miesbach gehört organisatorisch zum r.k. Erzbistum München und Freising.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es durch Heimatvertriebene zu einem merklichen Zuzug evangelischer Christen, die in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zusammengefasst sind. Nach den Daten des Zensus 2022 im Vergleich zum Zensus 2011 ist der Anteil der Katholiken deutlich gesunken, der Anteil der Protestanten hingegen deutlich angestiegen.
Unter Sonstige sind alle Personen zusammengefasst, die einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören als der römisch-katholischen bzw. der evangelischen Kirche oder konfessionslos sind. Auch andere Glaubensrichtungen wie Juden oder Muslime werden zu den Sonstigen gezählt.