Landkreis St. Wendel: Geschichte
Das Gebiet des Landkreises Sankt Wendel gehörte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zu verschiedenen Herrschaften (Kurtrier, Nassau-Saarbrücken, Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum Lothringen bis 1766). Von 1798 bis 1814 war die Region Teil des französischen Départements de la Sarre. Infolge des Wiener Kongresses (1815) errichtete Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg-Saalfeld 1816 das Fürstentum Lichtenberg, das er 1834 an Preußen verkaufte. Dieses bildete hieraus den Kreis Sankt Wendel innerhalb des Regierungsbezirks Trier in der Rheinprovinz. Die fünfzigjährige Wiederkehr der mit der Erbhuldigung am 22. September 1834 offiziell abgeschlossenen Vereinigung des Kreises St. Wendel mit der Krone Preußens nahm man 1884 zum Anlass für eine großangelegte Feier in der Kreisstadt; im Vorfeld der Veranstaltung hatten die Kreisstände eine Ergebenheitsadresse an Kaiser Wilhelm I. gerichtet, der ihnen für ihre „patriotische Kundgebung“ wiederum seinen „aufrichtigsten landesväterlichen Dank“ aussprach. Was die Schulen in diesem Zusammenhang betrifft, hatten „sämmtliche Lehrer den bei der Gelegenheit in der Schule zu haltenden Vortrag“ vorab beim ständigen Schulinspektor für den Kreis St. Wendel (mit Namen Kreutz) einzureichen.
Zu einer Änderung der territorialen Verhältnisse kam es 1920, als infolge des Inkrafttretens des Versailler Vertrags (1919) das Saargebiet einer besonderen Verwaltung des Völkerbundes unterstellt wurde. Zum Saargebiet kam der südwestliche Teil des damaligen Kreises St. Wendel (St. Wendel, Oberthal, Tholey, Marpingen, Namborn, Ostertal ohne Schwarzerden).
Die nunmehr außerhalb des Saargebiets gelegene Stadt Baumholder und 67 Landgemeinden in dem Gebiet zwischen Glan und Nahe bildeten den Restkreis Sankt Wendel-Baumholder mit Verwaltungssitz in Baumholder, der im Regierungsbezirk Trier der Rheinprovinz verblieb. Der Kreis Sankt Wendel verlor dadurch etwa zwei Drittel seines Gebiets. Nachdem die Völkerbundsverwaltung am 1. März 1935 endete, wurden die alten territorialen Verhältnisse nicht wiederhergestellt. Das „Saarland“, so lautete jetzt die amtliche Bezeichnung des Gebiets, kam unter unmittelbare Reichsverwaltung. Der Restkreis verblieb in der Rheinprovinz und wurde am 1. April 1937 in den Landkreis Birkenfeld im Regierungsbezirk Koblenz eingegliedert.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 im Deutschen Reich lebten die Bürger des (heutigen) Kreisgebietes, obwohl nur wenige Kilometer voneinander entfernt, in zwei vollkommen unterschiedlichen politischen Realitäten: Während der dem Deutschen Reich zugehörige Nordosten im Machtgebiet der Nationalsozialisten lag, blieb der dem Saargebiet zugehörige Südwesten unter internationaler Völkerbund-Verwaltung. Letzterem kam daher, wie dem gesamten Saargebiet, eine Schlüsselrolle als Zufluchtsort für vom Nationalsozialismus verfolgte Deutsche sowie als Knotenpunkt für das Einschleusen antirassistischer Propaganda ins Deutsche Reich zu. Besonders anschaulich ist dies anhand der Gemeinde Namborn, die direkt an der Grenze auf der Seite des Saargebietes lag. Hier erzählt der Premiumwanderweg „Schmuggler-Pfad“ diesen Teil der Geschichte des Kreises nach. Nach dem klaren Votum bei der Saarabstimmung am 13. Januar 1935 für einen Anschluss an das Deutsche Reich wurde dieser am 1. März gleichen Jahres vollzogen. Daraufhin kam es wie in ganz Deutschland auch im südwestlichen Gebiet des heutigen Landkreises St. …