Heimatgeschichte · Kanton St. Gallen ·

Kanton St. Gallen: Geschichte

Kanton St. Gallen: Geschichte

Der Kanton St. Gallen wurde 1803 auf Antrag des helvetischen Abgeordneten Karl Müller-Friedberg von Napoleon Bonaparte geschaffen. Das Gebiet des Kantons entstand aus der Verschmelzung der helvetischen Kantone Linth und Säntis abzüglich der wiederhergestellten Kantone Glarus und Appenzell. Diese «Konkursmasse» bestand aus den folgenden Gebieten (der Grösse nach):

«Alte Landschaft» St. Gallen, bis 1798 Kerngebiet der Fürstabtei St. Gallen
Grafschaft Toggenburg, bis 1798 von den Fürstäbten von St. Gallen regiert
Grafschaft Sargans, bis 1798 Gemeine Herrschaft der Eidgenossenschaft
Vogtei Windegg (Gaster) mit dem Amt Gams, bis 1798 Gemeine Herrschaft der Eidgenossenschaft
Vogtei Rheintal, bis 1798 Gemeine Herrschaft der Eidgenossenschaft
Grafschaft Uznach, bis 1798 Gemeine Herrschaft der Eidgenossenschaft
Grafschaft Werdenberg, bis 1798 ein Untertanengebiet des Kantons Glarus
Herrschaft Sax-Forstegg, bis 1798 Untertanengebiet des Kantons Zürich
Herrschaft Rapperswil, bis 1798 Gemeine Herrschaft der Eidgenossenschaft
Stadt St. Gallen, bis 1798 Freie Reichsstadt und Stadtrepublik
Der neu gebildete Kanton St. Gallen trat 1803 gemeinsam mit den anderen neuen Kantonen Thurgau, Waadt, Aargau, Graubünden und Tessin als gleichberechtigtes Bundesglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei. Die kurzzeitig auf dem st. gallischen Territorium gebildeten helvetischen Kantone Linth und Säntis wurden aufgelöst.
Der junge Kanton gab sich 1803 und 1814 die ersten Kantonsverfassungen und konnte sich in der nachnapoleonischen Zeit gegenüber territorialen Ansprüchen des ehem. Fürstabts von St. Gallen, Pankraz Vorster, einerseits und gegenüber separatistischen Regionen andererseits behaupten.
In der Verfassung von 1814 wurden aufgrund der konfessionellen Heterogenität des Kantons Angelegenheiten wie Kirchen-, Ehe- und Schulsachen nicht dem Staat, sondern den katholischen und reformierten Bevölkerungsgruppen, den sogenannten «Kantonsteilen», überantwortet, sodass neben dem allgemeinen gesetzgebenden Grossen Rat (heute Kantonsrat) auch ein katholischer und ein reformierter Grosser Rat eingeführt wurden (→ konfessioneller Dualismus).
1831 wurde eine repräsentativ-demokratische Verfassung eingeführt, die mit dem «Volksveto» bereits erste direkt-demokratische Züge aufwies und das bisherige oligarchische Regime ablöste. 1861 übernahm der Staat nach heftigen Streitigkeiten das bisher kirchliche Schulwesen. Die starke Konfessionalisierung des Kantons prägte St. Gallen aber noch weit bis ins 20. Jahrhundert hinein. 1875 wurde das «Volksveto» durch das fakultative Referendum (Einspracherecht des Volkes gegen Gesetze) ersetzt.
In der Verfassung von 1890 wurden mit der Einführung der Volksinitiative (Recht des Volkes, Gesetze vorzuschlagen), der Erleichterung das Referendums und der Volkswahl der Regierung die Volksrechte modernisiert. Dieses Grundgesetz galt, mit vielen Änderungen, bis zum Erlass der bis heutige gültigen Verfassung von 2001, die in erster Linie die zahlreichen verfassungsrechtlichen Neuerungen der vergangenen hundert Jahre zusammenfasste und die Reorganisation des Kantons abschloss.
Das Stimm- und Wahlrecht für Frauen wurde in St. Gallen auf kantonaler und kommunaler Ebene 1972 eingeführt.

von Fremdinhalte · Regionauts

Quelle: Text: Wikipedia – „Kanton St. Gallen“, Autorinnen und Autoren (Versionsgeschichte), CC BY-SA 4.0 · Foto: Hansueli Krapf, CC BY-SA 3.0 – Wikimedia Commons