Heimatgeschichte · Kanton Appenzell Innerrhoden ·

Kanton Appenzell Innerrhoden: Geschichte

Kanton Appenzell Innerrhoden: Geschichte

Der Kanton Appenzell Innerrhoden, seit 1513 wie Ausserrhoden ein Glied der Eidgenossenschaft, bildete vor der Gegenreformation zusammen mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden den Kanton Appenzell. Im Jahr 1597 teilte Appenzell sich friedlich in zwei Halbkantone (Landteilung), in das reformierte Appenzell Ausserrhoden und das katholisch gebliebene Appenzell Innerrhoden. Diese sind heute im Schweizer Ständerat mit jeweils nur einem statt mit zwei Sitzen vertreten. Sonst sind die «Halbkantone» heute eigenständige Kantone, wie die anderen Kantone der Schweiz auch.
Nachdem der Landsgemeinde-Kanton Appenzell im Mittelalter halbwegs demokratisch aufgebaut gewesen war, bildete sich seit dem 16. Jahrhundert wie in den anderen Kantonen in Innerrhoden zusehends eine elitäre Oberschicht aus, welche den Kanton selbstherrlich regierte, einzelne Familien beherrschten die Politik. Erst mit der Helvetik (vorübergehend und unter der Fremdherrschaft Frankreichs) und dann im 19. Jahrhundert bildeten sich wieder demokratischere Verhältnisse aus.
Appenzell Innerrhoden war nach einem Bundesgerichtsentscheid vom 27. November 1990 der letzte Schweizer Kanton, der das 1971 auf eidgenössischer Ebene beschlossene Frauenstimmrecht gegen den Willen der (männlichen) Stimmbürger auch auf kantonaler Ebene einführen musste. Im April 1990 hatte sich die Landsgemeinde noch gegen die Einführung des Frauenstimmrechts ausgesprochen.

von Fremdinhalte · Regionauts

Quelle: Text: Wikipedia – „Kanton Appenzell Innerrhoden“, Autorinnen und Autoren (Versionsgeschichte), CC BY-SA 4.0 · Foto: Hansueli Krapf, CC BY-SA 3.0 – Wikimedia Commons